Inzwischen ist mehr oder weniger bekannt, dass selbst hergestellte Seifen, Cremes, Peelings und andere DIY-Kosmetikprodukte nicht einfach verkauft werden dürfen. Das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel ist an strenge gesetzliche Regelungen geknüpft und jeder Seifensieder und Kosmetikhersteller sollte sich an diese Richtlinien halten. Doch wie verhält es sich mit dem Inverkehrbringen durch das Verschenken der eigenen Seifen und Co.? Darf man selbst gemachte Kosmetik verschenken?
Seife herstellen und verkaufen – nicht ohne Weiteres möglich
Dem Thema des Verkaufens von selbst hergestellter Seife und anderen Kosmetikprodukten habe ich mich bereits ausführlich gewidmet. So ist es eben nicht erlaubt, zu Hause nach Lust und Laune Seifen, Cremes, Peelings und andere Produkte herzustellen und diese zu verkaufen. Informationen dazu findest du vor allem in der Kosmetikverordnung und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Wenn du wirklich bestrebt bist, dein Hobby zum Beruf zu machen oder dir einfach etwas nebenher verdienen möchtest, solltest du wissen, dass vor dem legalen Verkauf der Produkte einiges auf dich zukommt. So musst du unter anderem:
- erprobte Rezepte haben und Auskunft über die Haltbarkeit des einzelnen Kosmetikprodukts geben können
- über die Umverpackung des Kosmetikprodukts nachdenken, denn darauf müssen die INCI vermerkt sein sowie MHD, Chargennummer, Inverkehrbringer sowie das Gewicht des Produkt und ggf. Warnhinweise
- einen Produktionsort suchen (beachte GMP – Good Manufacturing Practice)
- dich mit den zuständigen Behörden und Ämtern deiner Gemeinde in Verbindung setzen und diese über dein Vorhaben informieren
- Sicherheitsbewertungen für jedes deiner Produkte vornehmen lassen
- Rohstofflieferanten finden, Preise kalkulieren, Anmeldung beim Finanzamt vornehmen
Hört sich nach viel Arbeit an? Ist es auch. Solltest du aber wirklich deine Kosmetikprodukte auf den Markt bringen wollen, solltest du dich jetzt nicht direkt abschrecken lassen. Zwar hören sich die Anforderungen beinahe unerfüllbar an, das sind sie aber nicht. Bedenke, dass sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Inverkehrbringens von Kosmetikprodukten die Anzahl der Seifensieder und kleinen Kosmetikhersteller im Rahmen hält. Denn würde es diese Vorgaben nicht geben, würden wohl noch viel mehr Menschen ihre selbst gemachten Produkte verkaufen und die Konkurrenz wäre um ein Vielfaches größer.
Ausführlichere Informationen zum Verkaufen selbst gemachter Seife uns selbst gemachter Kosmetikprodukte findest du übrigens hier: Seifen und Kosmetik verkaufen
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Darf man selbst gemachte Seifen und andere Kosmetika verschenken?
Wenn du regelmäßig Seifen selber machst und auch Badekugeln, Massagebars oder Cremes herstellst, wirst du diese sicher auch schon mal an Verwandte, Freunde und Bekannte weitergegeben haben. Selbst gemachte Kosmetik verschenken? Warum nicht? Man macht sich darüber ja nun wirklich keine großen Gedanken und im Normalfall wird dies auch nicht zu Problemen führen. Streng genommen ist das Verschenken von selbst hergestellten Kosmetikprodukten aber ebenfalls ein Inverkehrbringen. Somit gelten auch für die Geschenke die oben genannten gesetzlichen Richtlinien. Es ist also eigentlich nicht gestattet, die Seifen und anderen Sachen einfach weiterzugeben. Nun wird natürlich niemand wegen einer verschenkten Seife gesetzlich belangt – es sei denn, der Beschenkte bekommt Probleme mit dem Produkt! Ob Hautausschlag oder Ähnliches ist egal, sollte eine entsprechende Behörde auf den Fall aufmerksam werden, kann es unter Umständen problematisch werden. Daher solltet ihr sehr vorsichtig mit dem Verschenken der selbst gemachten Kosmetikprodukte sein und diese möglichst nicht frei an jeden Bekannten verteilen.
Selbst gemachte Kosmetik verschenken – ja oder nein?
Möchtest du auf der sicheren Seite sein? Dann solltest du keine selbst gemachte Kosmetik verschenken. Ansonsten kann sicher jeder von uns selbst einschätzen, an wen er seine Sachen bedenkenlos weitergeben kann. Enge Familie und gute Freunde werden sicher niemanden bei Behörden melden, sollte es doch mal zu Unverträglichkeiten kommen. Vor Kurzem habe ich aber zum Beispiel gelesen, dass eine private Hobby-Siederin kleine Seifen für den Kindergarten ihres Kindes hergestellt hat. In diesem Fall würde ich lieber die Finger davon lassen. Denn sollte eines der Kinder von dem lieb gemeinten Geschenk irgendeinen Schaden nehmen, könnte das natürlich schon zu Konsequenzen führen. Also, Augen auf beim Verschenken eurer Seifen!
Mit freundlichem Hinweis von lmc-service.de
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